1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für DJ-Vertragsverhältnisse
zwischen Stefan Sticker (nachfolgend DJ Service Koblenz genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen DJ Service Koblenz und dem Kunden entstehen durch
• die Annahme eines schriftlichen Angebots
• Das Zusenden eines ausgefüllten Buchungsformulares nach Aufforderung
• die Buchung über ein Buchungsportal, auf dem DJ Service Koblenz bzw DJ RedOne registriert ist
• schriftlicher Vertrag (auch in Form einer E-Mail)
Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten
keine Mehrkosten verursachen.
3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung
Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage.
Angefallene, uneinbringliche Vorkosten (insbes. Vermittlungsgebühren von Buchungsportalen) sind in jedem Fall als Ausfallkosten im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten.
Dem Kunden ist gestattet, wesentlich niedrigeren oder nicht entstandenen Schaden nachzuweisen.
Rücktritt des DJ Service Koblenz ist möglich durch:
• technisch bedingte Ausfälle
• andere wichtige Gründe
• Krankheit
• Unfall
• Tod
Die Gründe hat DJ Service Koblenz auf Anfrage mit geeigneten
Mitteln zu belegen. In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DJ Service
Koblenz versuchen, für einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / der Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich DJ Service Koblenz zur Kenntnis zu geben.
4. Haftung
Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
von DJ Service Koblenz der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit. Die Haftung von DJ Service Koblenz ist auf die Höhe der Gage
beschränkt.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Service Koblenz, die während der Veranstaltung durch Gäste/Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern DJ Service Koblenz durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist DJ Service Koblenz berechtigt das
Programm ohne Leistungsabzug zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen.
5. Zahlungen
Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor, während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Kunde hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen. Sollte
dieses nicht der Fall sein, ist DJ Service Koblenz berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden das Programm sofort abzubrechen. Ebenfalls wird für eine
unvollständige und verspätete Zahlung eine Gebühr in Höhe von 5.-€ erhoben. Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DJ Service
Koblenz möglich. Die Kontodaten werden dem Kunden gesondert genannt.
6. GEMA-Gebühren
Alle Veranstaltungs-Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu
informieren.
7. Allgemeines
DJ Service Koblenz ist in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird DJ Service Koblenz bemüht sein,
Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung / Hintergrundbeschallung (z.B. beim
Gang ans Buffet).
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird dabei mit 25.- € berechnet. Bei
Pauschalarrangements (Open End, maximal bis 6:00 Uhr) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch
dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJ Service Koblenz ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen
geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes zur Verfügung.
8. Sonstige Bestimmungen
DJ Service Koblenz überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungs-ankündigungen mittels Plakaten, Flyern, etc. den Künstlernamen "DJ RedOne" zu
veröffentlichen. Es ist DJ Service Koblenz ein Plakat oder Flyer, etc. vor Veröffentlichung zur Ansicht auszuhändigen. Die Nennung des bürgerlichen Namens oder gar die Nennung der
Privatanschrift von DJ RedOne auf Veröffentlichungen hat zu unterbleiben. DJ Service Koblenz ist berechtigt in eigener Sache Werbung vor, während oder nach einer Veranstaltung in einer
ihn frei wählbaren Form (z.B. Aushändigung v. Visitenkarten) zur Kundenneugewinnung zu machen. Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite von DJ Service
Koblenz veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an DJ Service Koblenz wieder von der Webseite entfernt werden. Es besteht auch
kein Anspruch auf Aufnahme in der Referenzliste auf der Webseite von DJ Service Koblenz. Die Auswahl behält sich DJ Service Koblenz selber vor.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
10. Erfüllung und Gerichtsstandort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Service Koblenz und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und
Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Koblenz vereinbart.