Keine Veranstaltung (ob Hochzeit, Geburtstag, Polterabend oder Betriebsfeier) ist auch nur annähernd musikalisch wie stimmungsmäßig wie die andere. Sie könnten 30 oder 100 Beispiele
anschauen oder anhören, und die 31. bzw 101. Veranstaltung (Ihre!?) wäre trotzdem anders wie alle zuvor.
Ein Dj-Set, Video oder eine Hörprobe würde nur einen allzu kleinen Ausschnitt meines großen Repertoires zeigen, der subjektiv und auch stilistisch zu eingeschränkt wäre. Nicht nur die
Auswahl der Stücke/Songs, auch die Reihenfolge (Spannungsbögen) sind absolut variabel und flexibel, von Gästen, Stimmung, Art der Veranstaltung, Uhrzeit, aktuellen und ggf auch
vorherigen/älteren Wünschen und vielen anderen kleinen und großen Fakt
oren abhängig.
Ich bezweifle daher ernsthaft die Sinnhaftigkeit von Hörproben oder Videos.
Darüber hinaus ist es urheberrechtlich strafbar, Musikstücke oder auch nur Teile derselben öffentlich zugänglich zu machen ohne die Genehmigung des Rechteinhabers.
Dieselbe fehlt im Übrigen auch bei gewerblicher Nutzung von Youtube-Videos oder Spotify-Streams (was ich aufgrund meines erworbenen Repertoires ja ohnehin nicht bräuchte). Weder arbeite ich
illegal noch unterstütze ich dieses Verhalten.